Rechtsgrundlage der elektronischen Signatur (eIDAS)
Die eIDAS-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 910/2014) bildet seit dem 1. Juli 2016 die rechtliche Grundlage für elektronische Signaturen innerhalb der Europäischen Union.
eIDAS steht für „Electronic Identification, Authentication and Trust Services“ und ersetzte die bisherige EU-Richtlinie 1999/93/EG. In Deutschland wurde das Signaturgesetz (SigG) und die Signaturverordnung (SigV) durch die eIDAS-Verordnung sowie das neue Vertrauensdienstegesetz (VDG) ersetzt.
Ziel ist die europaweite Standardisierung, Anerkennung und Förderung elektronischer Signaturen, Siegel und Identifikationsverfahren – für eine sichere und einheitliche digitale Kommunikation in der EU.
Die Verordnung definiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen, elektronische Siegel, Zeitstempel sowie Identifizierungsverfahren und legt dabei verbindliche Sicherheitsniveaus für natürliche und juristische Personen fest.
Als „Verordnung“ gilt eIDAS unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – eine nationale Umsetzung ist nicht erforderlich.